COVID-Antigen Schnelltests, Test antigénique COVID

Ab 1. Oktober 2021 gilt:
Tests von symptomatischen Personen und Personen mit engem Kontakt zu einer infizierten Person sowie PCR-Bestätigungstests führen prinzipiell nicht mehr zu einem Covid-Zertifikat.
Selbsttests, sowie Kosten für das Testmaterial bei Veranstaltungen werden prinzipiell nicht mehr vergütet.
Ab 11. Oktober 2021 gilt:

Die individuelle Teilnahme an Tests für Zertifikate werden vom Bund nicht vergütet.

Ausschliesslich bei der individuellen Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests sowie Antigen-Schnelltests gelten Ausnahmen für:

– Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest erforderlich)

– Besuchende von Gesundheitseinrichtungen (keine Ausstellung eines Covid-Testzertifikates)

Neu ist die individuelle Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests für Testzertifikate möglich (Kostenübernahme mit denselben Beschränkungen wie bei Antigen Schnelltests für Testzertifikate).

Die Kosten für Tests bei einmal geimpften Personen, die zu Testzertifikaten führen, werden bis 30. November 2021 vom Bund getragen (bis zur vollständigen Impfung).

Die Kosten für die Ausstellung von Zertifikaten im repetitiven Testen werden vom Bund übernommen.

Die Dokumente auf der Webseite des BAG werden in den kommenden ein bis zwei Wochen entsprechend den Entscheidungen adaptiert.

Quelle: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/testen.html, Stand: 11.10.2021